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Dazu
zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne
geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge).
Diese
müssen bei entsprechender Luftbelastung immer "draußen"
bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.
Fahrzeuge
mit den Schadstoffgruppen 2 - 4 dürfen Umweltzonen immer dann befahren,
wenn Sie mindestens die ausgeschilderte Schadstoffplakette an der
Windschutzscheibe tragen.
Welche
"Feinstaubplakette" braucht mein Auto?
Viele
Autofahrer sind verunsichert, ob sie zukünftig diese Umweltzonen
überhaupt noch befahren dürfen. Die GTÜ schafft jetzt eindeutig
Klarheit mit einem kostenlosen Informationsservice im Internet. Jede
Autofahrerin und jeder Autofahrer kann nun unter http://feinstaub.gtue.de
ganz einfach feststellen, welche Schadstoffplakette - im Volksmund auch
als so genannte "Feinstaubplakette" bekannt - seinem Fahrzeug
zugeteilt werden kann. Für Sonderfälle können Autofahrer zusätzlich
den ebenfalls kostenlosen persönlichen Informationsservice der
GTÜ-Partner vor Ort in Anspruch nehmen.
Nachrüsten
deshalb jetzt sehr attraktiv
Das
Ausweisen von Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes
Argument zum Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Bei
entsprechender Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikel-Filtern im
Zeitraum Anfang 2006 bis Ende 2009, soll eine einmalige
Kfz-Steuerbefreiung von 330 Euro gewährt werden. Sie gilt für
Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen werden. Ein niedrigerer
Steuersatz und ein höherer Wiederverkaufswert sind dann handfeste
Vorteile für Fahrzeughalter.
Gesundheitsgefahren
durch Feinstaub vermindern.
Aus
zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub und vor allem dessen
besonders kleine Teilchen zu einer Zunahme von Asthma- und
Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme der
Herz-Kreislauferkrankungen führen kann. Wissenschaftler warnen deshalb
schon lange vor de Gefahren des Feinstaubs.
Feinstaub
wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse von der Industrie, vom
Verkehr und von den Haushalten freigesetzt. Er kann in Ballungsgebieten zu
gesundheitsschädlichen Konzentrationen führen.
Die
gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikel gefährden
insbesondere Kinder und ältere Menschen.
Deshalb
hat die Bundesregierung die aktuellen Maßnahmen zur Reduzierung von
Schadstoffbelastungen durch Kraftfahrzeuge beschlossen.
Wo
gibt es die amtlichen "Schadstoffplaketten"?
Über
den Erwerb einer Schadstoffplakette kann der Autofahrer selbst
entscheiden, sie ist nicht obligatorisch. Die angebrachte
Schadstoffplakette garantiert aber die freie Fahrt des sauberen Autos in
den ausgewiesenen Umweltzonen.
Die
amtlichen "Schadstoffplaketten" können Sie bei uns, im
Ingenieurbüro Neczas & Partner, erhalten.
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GTÜ
- PRESSEDIENST
GTÜ Gesellschaft für
Technische Überwachung mbH
Information und Öffentlichkeitsarbeit
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
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Ansprechpartner:
Fr.-Georg Väth
Fon: 07 11 / 9 76 76 - 620
Fax: 07 11 / 9 76 76 - 609
E-Mail: vaeth@gtue.de
Internet: www.gtue.de
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