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                Gesellschaft für
              Technische Überwachung mbH

                     

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Was tun, wenn es gekracht hat? 

Wozu braucht man überhaupt einen  Kfz-Sachverständigen? Wer trägt die Kosten und ist ein Kostenvoranschlag nicht doch ausreichend? Fragen über Fragen, Informationen rund um den Unfall erhalten Sie auf der Homepage unseres Berufsverbandes dem BVSK. Informieren Sie sich, damit Sie stets den Überblick behalten.

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"Feinstaubplakette" - freie Fahrt zukünftig nur noch für saubere Autos 

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16.10.2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung können Städte und Gemeinden ab dem 01.03.2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Diese Bereiche können dann nur noch mit Fahrzeugen mit entsprechender "Feinstaubplakette" befahren werden. Welche Plakette benötigt mein Pkw?

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Hauptuntersuchung: Braune Plakette ungültig!

Zeit dem Jahreswechsel haben die braunen Plaketten mit der Zahl 10 in der Mitte für Kfz und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Dies gilt sowohl für die HU als auch für die AU. Darauf macht die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung aufmerksam.  

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Das so genannte Quotenvorrecht bei Abwicklung von Unfallschäden in Kombination von Haftpflicht- und Kaskorecht

Oft stellt sich bei der Abwicklung eines Unfallschadens heraus, dass aus der erwarteten eindeutigen Haftungslage nur noch eine Haftungsquote geworden ist.

Der Geschädigte rechnet dann zumeist nur mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab und verzichtet auf die Möglichkeit, in dieser Schadenangelegenheit auch mit seiner Kaskoversicherung abzurechnen.

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